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Leasing


Sie können über uns jedes Auto, das regelbesteuert (mit ausweisbarer MwSt.) ist, leasen.
Unsere jahrzehntelangen Leasingpartner sind sind ALD Leasing und die DML Leasing.


   



Was ist Leasing?

Der Begriff stammt von "to lease" (englisch = vermieten, verpachten) und bezeichnet die zeitlich befristete Nutzung oder Gebrauchsüberlassung von Wirtschaftsgütern gegen Entgelt. Seit mehr als 30 Jahren wird
Autoleasing in der Bundesrepublik angeboten. In diesem Zeitraum hat es sich als Alternative zur klassischen Finanzierung dynamisch weiterentwickelt. Mittlerweile werden 30% aller Neuwagen geleast.
Der Vorteil von Leasing liegt darin, dass Sie nicht den vollen Kaufpreis zahlen, sondern nur die Differenz zwischen Anschaffungspreis und voraussichtlichem Gebrauchtwagenwert einschließlich Zinsen.

Welchen Unterschied macht es…ob ich ein Auto als Privatperson lease, oder ob meine Firma ein Auto least?
Im ersten Fall unterschreiben Sie als natürliche Person mit uns den Vertrag, im zweiten Fall ist es eine juristische Person, Ihre Firma, mit der wir den Vertrag abschließen. Für einen gewerblichen Leasingnehmer sind Leasingbeträge steuerlich voll abzugsfähige Betriebsausgaben.


Was ist der Unterschied zwischen Leasing und Finanzierung?

Ein geleastes Fahrzeug ist Eigentum der Leasinggesellschaft, ein kreditfinanziertes Fahrzeug dagegen ist Ihr Eigentum.


Darf ich meinen Leasingwagen am Vertragsende behalten?

Wir dürfen Ihnen gemäß der Leasingerlasses des Bundesfinanzministeriums keinen Anspruch auf das Fahrzeug zusichern. Beim Restwertvertrag mit Andienungsrecht gibt es jedoch die Möglichkeit, dass wir Ihnen das Fahrzeug am Laufzeitende zum vereinbarten Restwert andienen.


Was passiert mit den Autos…die an die ASG4 zurückgegeben werden deren Leasingverträge ausgelaufen sind?
Diese so genannten Leasing-Rückläufer gehen entweder zurück an den Autohändler, oder wir verkaufen sie selbst - an Händler und Private. Sprechen Sie uns an

Was passiert bei einem Totalschaden?
Muss ich aus eigener Tasche die Differenz bezahlen, die sich aus dem Ablösewert (auf den der Leasinggeber Anspruch hat) und dem Wiederbeschaffungswert (den die Versicherung zahlt) ergibt?
Nein! In unseren Leasingverträgen für gewerbliche Kunden haben Sie die Möglichkeit, sich gegen solche Fällen mit einer FairLease abzusichern.

FairLease

Dieses besondere Leasingangebot von ASG4 bietet finanziellen Schutz beim Totalverlust Ihres Leasingfahrzeugs. Normalerweise ist der Wiederbeschaffungswert versichert. FairLease hingegen übernimmt die Differenz zwischen Ablösewert und Wiederbeschaffungswert und verschont Sie mit unangenehmen Nachzahlungen im Schadensfall.
Diese Zusatzleistung ist bei Privatkunden obligatorisch in den monatlichen Leasingbeträgen enthalten - Unternehmenskunden haben die Option, eine solche "GAP-Versicherung" (Gap = Guaranteed Asset Protection) für ihre gesamte Flotte durch einen Rahmenvertrag mit der ASG4 Leasing
abzuschließen. Um ein häufiges Missverständnis zu vermeiden: Eine GAP-Versicherung ist kein Ersatz für eine Kaskoversicherung

Was ist der Leasing-Erlass?
Die Leasing-Erlasse sind Richtlinien des Bundesfinanzministeriums zur steuerlichen Behandlung von Leasingverträgen. Es handelt sich dabei um den Vollamortisationserlass für Mobilien vom 19.04.71 (Der Bundesminister der Finanzen IV, B/2 - S 2170 - 31/71) und den Teilamortisationserlass für Mobilien vom 22.12.75 (Der Bundesminister der Finanzen IV, B/2 - S 2170 - 161/75).
Die Berücksichtigung dieser Erlasse sichert die steuerliche Anerkennung der juristischen und wirtschaftlichen Eigentümereigenschaft für den Leasing-Geber (Eigentümer). Hieraus ergeben sich auch die steuerlichen Vorteile für den gewerblichen Leasing-Nehmer.
Sale and Lease BackUnter "Sale and lease back" versteht man den Verkauf der eigenen Fahrzeuge an eine Leasing-Gesellschaft, wobei gleichzeitig für diese Objekte Leasingverträge abgeschlossen werden.

Welche Laufzeiten gibt es?
Entsprechend den Leasing-Erlassen darf sich die Laufzeit eines Leasingvertrages nur zwischen 40 % und 90 % der betriebsgewöhnlichen Nutzungsdauer des betreffenden Leasingobjektes bewegen. Beim Fahrzeugleasing z.B. liegt das mögliche Laufzeitintervall zwischen 29 und 64 Monaten. Am häufigsten genutzt werden Laufzeiten zwischen 30 und 48 Monaten.

Warum Leasen statt Finanzieren?
Leasing hat den Vorteil, dass Sie nur die Nutzung begleichen und nicht den gesamten Fahrzeugwert bezahlen müssen. Durch Leasing binden Sie kein Kapital, Sie können es für andere Investitionen einsetzen. Am Ende oder auch während der Laufzeit steigen Sie bequem auf ein neues Fahrzeug um. Sie fahren stets ein aktuelles Modell und müssen sich nicht um den Verkauf des "alten" Fahrzeugs oder um andere Formalitäten kümmern.
Weil Sie mit technisch modernsten Fahrzeugen unterwegs sind, fallen weniger Reparaturkosten an, Ihr Fahrzeug hat bessere Verbrauchswerte und bietet darüber hinaus eine höhere Sicherheit.

Wie ist der Ablauf bis zum Vertragsabschluss?

Der Ablauf bis zum Abschluss Ihres Leasingvertrages ist bei uns schnell und unkompliziert. Unser Interesse ist, dass Sie so schnell wie möglich in den Genuss Ihres neuen Fahrzeugs und damit zu Ihrem Fahrspaß kommen.
Allerdings müssen vor dem Fahrgenuss ein paar Formalitäten erledigt werden. Mehr dazu auf unserem Link ‚Procedere'.

Was bedeutet AfA?

AfA ist die Abkürzung für "Absetzung für Abnutzung" und bedeutet die Verteilung von Anschaffungskosten oder Herstellungskosten abnutzbarer Anlagegüter auf die Jahre der betriebsgewöhnlichen Nutzungsdauer. Im Rahmen der Einkünfteermittlung kann der Steuerpflichtige die AfA als Betriebsausgaben (§ 4 IV EStG) oder Werbungskosten (§ 9 I Nr. 7 EStG) abziehen.

Wer darf Ihr Fahrzeug fahren?
Ihr Leasing-Fahrzeug dürfen außer Ihnen auch Ihre Familienangehörigen fahren. Auch Betriebsangehörigen dürfen Sie das Fahrzeug für betriebliche Zwecke überlassen. Wenn Sie einmal gefahren werden möchten, darf das auch ein anderer Führerscheininhaber - sofern dieser eine sorgfältige Benutzung des Fahrzeuges gewährleistet. Allerdings bleiben Sie uns gegenüber für alle Schäden verantwortlich.

Wo kann ich mit dem Leasing-Fahrzeug fahren?
Mit Ihrem Leasing-Fahrzeug können Sie in Deutschland und für Dienst- oder Urlaubsreisen auch im europäischen Ausland (außer Osteuropa) fahren. Sollten Sie das Fahrzeug im außereuropäischen Ausland oder auf Dauer im europäischen Ausland benutzen wollen, fragen Sie uns bitte vorher.
Vor allen Auslandsfahrten empfehlen wir Ihnen, bei Ihrer Versicherung die "grüne internationale Versicherungskarte" anzufordern, die Ihnen bei eventuellen Schäden weiterhelfen wird.

Wie ist es mit dem Versicherungsschutz?
Als Leasingnehmer sind Sie dafür verantwortlich, dass für das Fahrzeug ein vertragsgemäßer Versicherungsschutz besteht. Dies ist neben der obligatorischen Haftpflichtversicherung eine Vollkaskoversicherung mit einer Selbstbeteiligung von höchstens € 500. Abweichungen hiervon sind zuvor mit uns abzustimmen.

Was ist mit dem Leistungsumfang und Gewährleistung?

Ihr Kfz-Händler wartet Ihr Leasing-Fahrzeug gemäß den Werkvorschriften und Gewährleistungsbedingungen des Herstellers. Inspektionen, Verschleiß und Unfallreparaturen, dass heißt alle Unterhaltskosten, übernehmen Sie für die Dauer des Leasing-Vertrages. Als Halter behandeln Sie das Fahrzeug also wie Ihr eigenes Auto. Es ist auf Ihren Namen zugelassen. Damit sind Sie auch für die Versteuerung und Versicherung des Fahrzeuges verantwortlich.
Der rechtliche Eigentümer des Fahrzeuges bleibt jedoch stets die ASG4 Leasing GmbH. Für alle ewährleistungsansprüche ist Ihr Kfz-Händler, bei dem Sie das Fahrzeug übernommen haben, zuständig. Er wird Ihnen jederzeit weiterhelfen.

Kann ich Änderungen am Leasing-Fahrzeug vornehmen?

Falls Sie an Ihrem Leasing-Fahrzeug nachträgliche Änderungen vornehmen lassen möchten (z.B. eine Anhängerkupplung einbauen lassen), ist das jederzeit möglich - Sie benötigen lediglich unser Einverständnis. Das geht unbürokratisch und formlos: Teilen Sie uns Ihre Wünsche mit. Wir antworten Ihnen umgehend. Die Kosten für solche Einbauten können jedoch nicht nachträglich in die Leasingraten einbezogen werden, sondern müssen von Ihnen direkt bezahlt werden. Falls diese Änderungen in den Kfz-Brief einzutragen sind (hierüber informiert Sie die Kfz-Werkstatt), fordern Sie bitte bei uns den Kfz-Brief, den wir gegen Kostenberechnung zusenden, an und teilen Sie uns mit, wem wir den Brief (Straßenverkehrsamt, TÜV)
zwecks Eintragung zusenden sollen. Solche Einbauten gehen entschädigungslos in unser Eigentum über und verbleiben im Fahrzeug. Die ASG4 Leasing kann jedoch auch die Wiederherstellung des ursprünglichen Zustandes verlangen und den Ausbau zu Ihren Lasten vornehmen lassen.

Was muss ich tun wenn sich meine Anschrift ändert?
Wenn Sie umgezogen sind, teilen Sie uns das bitte umgehend mit. Bitte denken Sie bei Umzug in einen neuen Zulassungsbereich daran, dass Ihr Fahrzeug umgemeldet werden muss und ein neues Kennzeichen bekommt. In diesem Falle nennen Sie uns bitte auch die neue Zulassungsstelle. Wir werden dann den Kraftfahrzeugbrief dorthin senden, damit er vorliegt, wenn Sie das Fahrzeug ummelden wollen.

Was ist wenn sich meine Bankverbindung ändert?
Die Leasingraten werden vereinbarungsgemäß per Lastschrift von Ihrem Bankkonto abgebucht. Wenn Sie Ihre Bankverbindung ändern sollten, teilen Sie uns dies bitte rechtzeitig und schriftlich mit (bitte spätestens zwei Wochen vor der ersten Abbuchung vom neuen Konto). Nur so kann eine Fehlbelastung Ihres alten Kontos vermieden werden. Bitte denken Sie daran, die Mitteilung zu unterschreiben.

Wie steht's mit Inspektion und Wartung am Leasing-Fahrzeug?
Bitter lesen Sie die Bedienungsanleitung Ihres Fahrzeuges sorgfältig durch. Vor allem sind die vom Hersteller vorgeschriebenen Wartungs- und Inspektionsdienste termingerecht von Ihrem Kfz-Händler durchzuführen. Diese Vereinbarung wurde im Leasingvertrag festgelegt und dient Ihrer persönlichen Sicherheit und der Verkehrssicherheit Ihres Fahrzeuges. Eine sorgfältige Behandlung des Fahrzeuges wirkt sich am Ende des Leasingvertrages positiv aus: Denn Fahrzeugmängel, die nicht durch die normale Benutzung entstanden sind oder durch unterlassene Wartungsarbeiten verursacht wurden, müssten bei der Fahrzeugrückgabe auf Ihre Kosten behoben werden.

Was ist mit TÜV-Abnahme/Abgas-Untersuchung?
Sofern Ihr Fahrzeug zu einer dieser Untersuchungen muss (normalerweise nicht innerhalb der ersten drei Jahre - genaue Informationen hierzu gibt Ihnen Ihr Kfz-Händler), empfehlen wir Ihnen, diese bei Ihrer Kfz-Werkstatt in Auftrag zu geben. Am besten geschieht dies im Rahmen einer Inspektion - dann erhalten Sie die Abnahme ohne Wartezeit.

Wie gehe ich mit Schäden am Leasing-Fahrzeug um?
Sollten an Ihrem Leasing-Fahrzeug Schäden entstehen, z.B. durch einen Unfall, melden Sie uns dies bitte unverzüglich. Bei Totalschaden oder Diebstahl erbitten wir Ihre sofortige telefonische Nachricht. Wir werden Sie dann über notwendige Schritte unterrichten. Unser Service-Telefon: 02191/3645-0 .
Das Fahrzeug ist im Schadensfall umgehend in eine vom Hersteller autorisierte Werkstatt zu bringen. Dies wird normalerweise Ihr Kfz-Händler sein, der Ihnen bei der Schadensabwicklung auch weiterhelfen wird.
Übersteigen die geschätzten Reparaturkosten € 500, unterrichten Sie uns bitte ebenfalls sofort telefonisch. Bei geringeren Schäden veranlassen Sie sofort die Reparatur und melden uns sodann den Schaden formlos. Über den Fortgang der Schadensabwicklung unterrichten Sie uns bitte laufend. Als Leasingnehmer haben Sie sämtliche Rechte aus der Fahrzeug-Vollversicherung (Eigenverschulden) bzw. bei einem Haftpflichtschaden (Fremdverschulden). Alle Ansprüche, mit Ausnahme von Personenschäden, sind an die ASG4 Leasing GmbH abgetreten. Entschädigungsleistungen
der Versicherung oder des Unfallgegners werden nach Wahl der ASG4 Leasing GmbH entweder zur Wiederherstellung oder zum Ausgleich des eingetretenen Schadens verwendet. Bei Unfällen im Ausland mit Personen- und/oder Sachschäden entnehmen Sie der "grünen internationalen Versicherungskarte" die nächstgelegene Adresse Ihrer Versicherung. Dort melden Sie den Schaden telefonisch und holen sich Rat für Ihr weiteres Verhalten

Wird ein Polizeiprotokoll immer benötigt?

Wir empfehlen Ihnen, außer bei so genannten Bagatellschäden unter € 500, immer ein Protokoll durch die Polizei aufnehmen zu lassen. Bei Personenschäden, Diebstahl oder Diebstahlversuch ist die Aufnahme eines Polizeiprotokolls vorgeschrieben. Bei Schäden im Ausland ist grundsätzlich die Polizei hinzuzuziehen.

Unfallfolgen

Aufgrund eines Unfalls ist der Leasingvertrag nicht als beendet zu betrachten. Nur im Falle eines Totalschadens oder bei Diebstahl wird der Vertrag vorzeitig beendet und abgerechnet. Alle Fragen in diesem Zusammenhang sind vom Einzelfall abhängig. Wir beraten Sie dazu jederzeit gern.

Was muss ich vor Ablauf des Leasingvertrages tun?

Rechtzeitig vor Ablauf des Leasingvertrages werden wir Ihnen weitere Informationen geben, wie bei Vertragsbeendigung vorzugehen ist. Fällt das Vertragsende auf einen Feiertag, Samstag oder Sonntag, gilt der nächstfolgende Werktag als Endtermin für Ihren Vertrag. Lässt sich eine Verzögerung bei der Fahrzeugrückgabe nicht vermeiden (z.B. Urlaubsfahrt, verzögerte Lieferung des neuen Fahrzeuges o.ä.) unterrichten Sie uns bitte rechtzeitig - in diesem Fall verlängern wir Ihren Vertrag gerne um eine Überbrückungszeit.

Zustand des Leasing-Fahrzeuges bei Rückgabe
Übergeben Sie das Fahrzeug bitte in sauberem Zustand an Ihren Händler. Dieser wird mit Ihnen ein Rückgabeprotokoll erstellen, das auch Sie unterschreiben und von dem Sie eine Kopie erhalten. In diesem Protokoll werden neben den Fahrzeugdaten und dem KM-Stand bei Rückgabe etwaige Schäden und soweit erforderlich - der Zeitwert des Fahrzeuges festgehalten. Über den normalen Verschleiß hinausgehende Abnutzungen oder Beschädigungen werden auf Ihre Kosten behoben. Bitte beachten Sie, dass Sie uns das Original des ausgefüllten Rückgabeprotokolls umgehend zusenden. Erst mit Rückgabe des Fahrzeuges endet die Mietdauer. Sie vermeiden damit, dass wir Ihnen Mietkosten für verspätete Rückgabe belasten.

Das Ende eines ASG4-Leasing-Vertrages
... ist meist der Anfang eines neuen. Wenn Sie die vielen Vorteile eines Leasing-Fahrzeuges in der Praxis kennen und schätzen gelernt haben, werden Sie sicherlich auch Ihr neues Auto wiederum leasen wollen. Sprechen Sie bitte rechtzeitig mit uns oder mit Ihrem Autohändler. Hinsichtlich eventueller Lieferzeiten für Ihr Wunschauto sollte dies rechtzeitig vor Vertragsende geschehen.


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