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ASG4 Modellauto 1:18

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Unsere '4' verpflichtet...
Unter der neue Marke "QSG4"
vertreiben wir ab sofort Quad
der ungewöhnlichen Art.

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Seitennavigator: ASG4.de > Garantie

Fahrzeuggarantie


> Neuwagen Anschlussgarantie:
 
In der Regel haben alle Fahrzeuge, wie vom Gesetzgeber vorgeschrieben, mindestens eine 24-monatige Herstellergarantie ab Erstzulassung.
Einige Hersteller sogar drei oder mehr Jahre, wie die meisten Asiatischen Hersteller.

Bei den Import-Fahrzeugen ist es oft so, dass der Beginn der Herstellergarantie vom Tag der ersten Zulassung in Deuschland abweicht. Das ist damit zu erklären, weil der ausliefernde Händler die Garantiehefte am Tag der Versendung ins Ausland abstempelt und somit die Garantie beginnt. Eventuelle Diskrepanzen zwischen Beginn der Garantie und der Erstzulassung werden auf unseren Kaufverträgen natürlich festgehalten.

Da zwei Jahre schnell um sind und Sie meist das Auto auch länger fahren, empfehlen wir unseren Kunden beim Kauf eine Neuwagenanschlussgarantie abzuschließen. Später ist dies leider nicht möglich.
Unser langjähriger Garantiepartner ist die CarGarantie.
Wir vermitteln Ihnen gerne deren Versicherungsleistung 1:1 ohne jegliche Provisionsaufschläge. Die Absicherung eventueller Schäden nach der Werksgarantie und die Zufriendenheit unserer Kunden ist uns lieber und wichtiger.

Die Preise für eine Anschlussgarantie entnehmen Sie bitte aus den jeweiligen Fahrzeugangeboten indem  Sie auf dem Register 'Garantie' klicken.


> Gebrauchtwagengarantie:

 
 
 
Beim Kauf eines Gebrauchtwagens ohne Herstellergarantie hat der Kunde zwar einen gesetzlichen Anspruch auf eine 12-monatige Händler-Gewährleistung, diese wird aber oft mit einer Garantie (so wie man sie vom Hersteller kennt) verwechselt.

Was ist aber der Unterschied zwischen Gewährleistung und Garantie?

"Gewährleistung" bedeutet, dass der Verkäufer dafür einsteht, dass das Fahrzeug frei von Sach- und Rechtsmängeln ist. Der Verkäufer haftet daher für alle Mängel, die schon zum Zeitpunkt des Verkaufs bestanden haben, auch für solche, die sich erst später bemerkbar gemacht haben (sog. versteckter Mangel). Der Zustand des Fahrzeuges zum Zeitpunkt der Übergabe ist dabei entscheidend. Die gesetzliche Gewährleistung nach § 437 BGB beträgt seit 1.1.2002 24 Monate, sie kann bei Gebrauchtwaren auf 12 Monate verkürzt werden. Bei etwaigen Mängeln muss IMMER beim Händler reklamiert werden.

Eine "Garantie" ist eine zusätzliche, freiwillige Leistung des Händlers und/oder des Herstellers, sofern der Händler diese "Herstellergarantie" an den Kunden weitergibt - wozu der Händler aber nicht verpflichtet ist. Die Garantiezusage bezieht sich immer auf die Funktionsfähigkeit bestimmter Teile (oder des gesamten Geräts) über einen bestimmten Zeitraum. Bei einer Garantie spielt der Zustand der Ware zum Zeitpunkt der Übergabe an den Kunden keine Rolle, da ja die Funktionsfähigkeit der besagten Teile (oder des gesamten Geräts) für den Zeitraum "garantiert" wird. Je nachdem, ob die Garantiezusage gegenüber dem Kunden vom Händler oder vom Hersteller kommt, ist bei Mängeln der Händler oder der Hersteller anzusprechen. Bei der Garantie muss der Garantiegeber nachweisen, dass der vom Käufer beanstandete Mangel bei Übergabe der Ware noch nicht bestand.
Für den Kunden ist zu beachten, dass durch eine Garantiezusage die gesetzliche Gewährleistung in keinem Fall ersetzt oder gar - im Umfang oder der Zeitdauer - verringert werden kann, sondern immer nur neben der bzw. zusätzlich zur gesetzlichen Gewährleistung Anwendung findet.

Hinzu kommt, dass bis zu 6 Monaten nach Auslieferung des Fahrzeuges der Verkäufer beweisen muss, dass der Mangel bei Ausliefeurng nicht bestand und nach den 6 Monaten der Käufer in der Beweislast ist. Durch einen DEKRA-SIEGEL kann der Verkäufer sofort eine Beweisumkehr bewirken, d.h. der Käufer muss immer nachweisen, dass der Mangel schon bei Auslieferung bestand.

Da wir in der Regel alle unsere Gebrauchtwagen mit einem DEKRA-SIEGEL (Begutachtung des Fahrzeuges durch eine unabhängige DEKRA Stelle) versehen, wären Sie als Käufer immer in der Beweispflicht.

Bekannterweise fängt das Auto mit 'A' an und hört mit 'O' auf. Natürlich ist es nicht unsere Absicht Ihnen verdeckte Mängel unterzujubeln und Auto können immer kaputt gehen, ganz egal welcher Marke und wie alt sie sind.

Um späteren Ärger über unangenehme Mängel zu vermeiden, empfehlen wir unseren Kunden stets eine Gebrauchtwagen-Garantie abzuschließen, wodurch Mängel an den wichtigsten (und meist teuersten) Baugruppen abgedeckt sind. Der Vorteil für den Käufer liegt auch darin, dass bei evtl. Mängel zwar der Verkäufer darüber informiert werden muss, jedoch die Reparatur bei jedem Fachbetrieb in seiner Nähe durchgeführt werden kann. Die Abrechnung mit der CarGarantie macht die Werkstatt direkt. Sie müssen lediglich evtl. Selbstbeteilungen an den Ersatzteilen bezahlen (siehe Tabelle bzw. Garantiebedingungen).

Die Preise für eine Gebrauchtwagengarantie entnehmen Sie bitte aus den jeweiligen Fahrzeugangeboten indem  Sie auf dem Register 'Garantie' klicken.
 


 
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